am Samstag, 28. April 2018, um 14 Uhr
im Generationenhaus Bahnhof Hümme
Nach der Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt sind die Vereine gesetzlich verpflichtet, Ihre ehrenamtlich Tätigen alle zwei Jahre neu über die Inhalte des Infektionsschutzgesetzes und die Tätigkeitsverbote zu belehren. Diese wiederholten Belehrungen nach dem IfSG müssen nicht vom Gesundheitsamt selbst durchgeführt werden. Sie können von ausgesuchte und befähigten Vereinsvertretern, die bereits belehrt wurden, erfolgen.
Die Wiederholungsbelehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz sind zu dokumentieren (Inhalte, Datum und Unterschrift der belehrten Person), verfügbar zu halten und auf Verlangen den Mitarbeitern
der zuständigen Behörden vorzulegen. Bei Tätigkeiten an wechselnden Standorten genügt die Vorlage einer beglaubigten Fotokopie.
Die nächste Folgebelehrung für Hümmer Vereinsmitglieder, die bereits über eine Erstbelehrung des Gesundheitsamtes verfügen, findet statt am Samstag, den 28. April 2018 um 14 Uhr im
Generationenhaus Bahnhof Hümme, Tiefenweg 12.
Dauer ca. 1 Stunde. Bitte den Hygieneausweis zum Termin mitbringen!