am Mittwoch, 13. Februar 2019, um 10:00 Uhr oder
am Montag, 25. März 2019, um 18:30 Uhr
im Generationenhaus Bahnhof Hümme
Nach der Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt sind die Vereine gesetzlich verpflichtet, Ihre ehrenamtlich Tätigen alle zwei Jahre neu über die Inhalte des Infektionsschutzgesetzes und die
Tätigkeitsverbote zu belehren. Diese wiederholten Belehrungen nach dem IfSG müssen nicht vom Gesundheitsamt selbst durchgeführt werden. Sie können von ausgesuchte und befähigten Personen bzw.
Vereinsvertretern, die bereits belehrt wurden, erfolgen.
Die Wiederholungsbelehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz sind zu dokumentieren (Inhalte, Datum und Unterschrift der belehrten Person), verfügbar zu halten und auf Verlangen den Mitarbeitern
der zuständigen Behörden vorzulegen. Bei Tätigkeiten an wechselnden Standorten genügt die Vorlage einer beglaubigten Fotokopie.
Die nächsten Folgebelehrungen für Hümmer Vereinsmitglieder, die bereits über eine Erstbelehrung des Gesundheitsamtes verfügen, finden statt im Generationenhaus Bahnhof Hümme, Tiefenweg 12, und
zwar am:
Mittwoch, den 13. Februar 2019 um 10:00 Uhr
oder
Montag, den 25. März 2019 um 18:30 Uhr.
Dauer ca. 1 Stunde. Bitte den Hygieneausweis zum Termin mitbringen!
Um vorherige Anmeldung wird gebeten und zwar bis spätestens zum 05. Februar 2019 unter botschaft@generationenhaus-huemme.de oder Tel.: 05675 / 2519871 unter Nennung von Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und Terminwunsch.
Die Veranstaltungen sind jeweils auf 20 Personen begrenzt.