Dienstag, 16. August 2022, um 19:00 Uhr
oder Montag, 5. September 2022, um 18:45 Uhr
Wer eine Tätigkeit in der Lebensmittelzubereitung und im Lebensmittelverkauf ausübt, braucht dafür eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes.
Dazu muss man wissen, dass es Krankheiten und Krankheitserreger gibt, die über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden können. Der Mensch selbst kann krank sein oder Krankheitserreger
in sich tragen; er kann aber auch durch Kontakt Krankheiterreger aufnehmen und weiter transportieren.
Damit dieses Risiko vermindert wird, führt das zuständige Gesundheitsamt eine Erstbelehrung durch, um über die rechtlichen Pflichten zu belehren, insbesondere darüber, welche ansteckenden
Krankheiten eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich verbieten.
Die belehrten Personen müssen bestätigen, dass bei ihnen keine Tatsachen bekannt sind, die die gewünschte Tätigkeit verbieten.
Die Belehrung muss nach zwei Jahren wiederholt werden, damit die Gültigkeit sichergestellt ist. Wer bereits über eine amtliche Erstbelehrung verfügt und Interesse an einer
Folgebelehrung hat, wird gebeten sich beim Vorstand des Generationenvereins anzumelden: office@generationenhaus-huemme.de oder Tel.: 05675 / 2519871. Es stehen zwei Termine zur Auswahl: Dienstag, den 16. August 2022 um 19:00
Uhr oder Montag, den 5. September 2022 um 18:45 Uhr im Saal des Generationenhauses.
Die Teilnahme an dieser Wiederholungsbelehrung ist kostenlos und findet nach den am Veranstaltungstag gültigen Hygiene- und Abstandsregeln statt.
Bitte die seinerzeit ausgestellte Bescheinigung über die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz mitbringen, damit die Schulung auch dokumentiert werden kann.
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